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Verpflichtung zur sozialen
Verantwortung des Unternehmens

Engagement RSE et charte éthique ActiMeat | Grossiste PAI industriel

MASSNAHMENBILANZ 2023
ZIELSETZUNGEN 2024

VERPFLICHTUNG GEGENÜBER UNSEREN

MITARBEITERN

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DIVERSITÄT

24% Frauen
5 Nationalitäten
32% Leitende Angestellte
26% AM

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VERTRAUEN

98% der Mitarbeiter haben einen
unbefristeten Arbeitsvertrag
36% der Mitarbeiter sind seit
+5 Jahren bei uns
8.4% Fehlzeiten
Bilanz des Wohlbefindens am Arbeitsplatz

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KOMPETENZMANAGEMENT

520 Bildungsmaßnahmen
Förderung der Entwicklung
Interne Perfektionierung der französischen Sprache

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SICHERHEIT

Plan für Investitionen
Kauf von Ergoskeletten
Senkung der AT-Rate
Organisation eines Gesundheits- und Sicherheitstages

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GUT MITEINANDER
LEBEN

Schaffung sozialer Bindung
Austausch Management / Beschäftigte
“Coffee Meeting”
“Alle im Kino”

VORRANGIGE
ZIELE

2024

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Kompetenzen entwickeln, Arbeitsbedingungen verbessern und “0 Unfälle” 

VERANTWORTLICH UND NACHHALTIG

HANDELN

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ZERTIFIZIERUNG

6 Qualitätszertifikate»
Iso, Vpf, Vbf, Qs, Bio
Unsere beiden Standorte
sind ISO zertifiziert

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DATEN

Sichere Verwaltung von Dokumenten
Digitalisierung des Lieferanten-EDI-Prozesses

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KUNDENZUFRIEDENHEIT

99% gelieferte Mengen, die den
Kundenspezifikationen entsprechen

goutte-deau

RESSOURCENSCHUTZ

Einführung eines Wassermanagementplans

VORRANGIGE
ZIELE

2024

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Unsere Stakeholder in unsere Vorgehensweise einbinden und die Zufriedenheit unserer Kunden aufrechterhalten

BEGRENZUNG UNSERER AUSWIRKUNGEN AUF DIE

UMWELT

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DIGITALISIERUNG

Entwicklung dematerialisierter Steuerungsinstrumente
Entwicklung des Managements in Videokonferenzen

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ENERGIEMANAGEMENT

Sensibilisierung der Teams für Energieeinsparungen
Verwaltung von Ablehnung und Verbrauch

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CO2-FUSSABDRUCK

System zur Rückgewinnung von Wärme
Fuhrpark mit Hybridfahrzeugen
Photovoltaik-Park

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ABFALLWIRTSCHAFT

 90% unserer Abfälle werden
recycelt  
Beitrag zu Projekten zur
Methanisierung und
Wasserstoffproduktion

VORRANGIGE
ZIELE

2024

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Den ökologischen Fußabdruck verringern und den Energieverbrauch pro produzierter Tonne teilen

UNTERSTÜTZUNG DER UNS

UMGEBENDEN GEMEINDEN

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INTERNATIONAL

Mitglied von ECOVADIS SILVER

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ASSOCIATIV

Mitglied ANDRH
Mitglied AGIEV
Mitglied RSE 04

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SEKTOR

Mitglied INTERBEV
Mitglied FOOD’IN PROVENCE
Mietglied
BPI EXCELLENCE

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GEGEND

Beitragszahler bei CRITT
Mitglied bei ARIA SUD – IFRIA
Mit dem Label Industrie 4.0 (Rising Sud) ausgezeichnet

VORRANGIGE
ZIELE

2024

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Integration fördern und unser Engagement für unsere Regionen weiter- entwickeln

ETHIKKODEX

Unser Verhaltenskodex legt klare ethische Standards für unser Unternehmen und unsere Geschäftsbeziehungen fest.
Unser Ziel ist es, die sozialen Mindeststandards für unsere Geschäftspartner in verschiedenen Ländern zu verbessern.
Diese Mindeststandards sind eine wesentliche Grundlage für die Geschäftsbeziehungen,
die ActiMeat mit seinen Vertragspartnern unterhält.

Unser Verhaltenskodex ist nicht statisch, sondern wird ständig weiterentwickelt und an die rechtlichen
und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst, denen ActiMeat als internationales Unternehmen unterliegt.

1

DIE WÜRDE DES MENSCHEN

Die Würde des Menschen muss als elementare Vorbedingung für das menschliche Zusammenleben geachtet werden.

2

EINHALTUNG DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN

Nationale und andere geltende Gesetze und Bestimmungen sowie die ILO- und UN-Konventionen müssen eingehalten werden.
Unter allen geltenden Vorschriften ist diejenige am besten geeignet, die den Schutz sicherstellt, der von entscheidender Bedeutung ist. Bestechung jeglicher Art ist verboten.

3

VERBOT VON KINDERARBEIT

Kinderarbeit im Sinne der ILO- und UN-Konventionen, des internationalen Standards SA8000 oder nationaler Bestimmungen ist bei der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen für ActiMeat verboten.
Jeder Verstoß gegen dieses Verbot muss durch dokumentierte Strategien und Prozesse beseitigt werden. Die Schulbildung sollte angemessen unterstützt werden.
Heranwachsende (Jugendliche), die nach der Definition des internationalen Standards SA8000 mindestens 15 und weniger als 18 Jahre alt sind, dürfen nur außerhalb der Schulzeit beschäftigt werden.
Die tägliche Arbeitszeit darf in keinem Fall 8 Stunden überschreiten, ebensowenig darf die tägliche Schul-, Arbeits- und Verkehrszeit 10 Stunden überschreiten. Heranwachsende (Jugendliche) dürfen nicht nachts arbeiten.

4

VERBOT VON ZWANGSARBEIT UND DISZIPLINARMASSNAHMEN

Alle Formen der Zwangsarbeit sind verboten. Die Anwendung von körperlicher Bestrafung, körperlichem oder geistigem Züchtigungsverhalten und verbaler Gewalt ist verboten.

5

ARBEITSBEDINGUNGEN UND ENTLOHNUNG

Die geltenden nationalen Arbeitsgesetze müssen eingehalten werden. Löhne und andere Vergütungen müssen mindestens den gesetzlichen Bestimmungen und/oder den Standards der lokalen Fertigung entsprechen. Löhne und andere Vergütungen müssen klar definiert sein und regelmäßig gezahlt werden.

Ziel ist die Zahlung von Löhnen und sonstigen Zulagen zur Deckung der Lebenshaltungskosten, soweit die gesetzlichen Mindestlöhne hierfür zu niedrig sind.
Abzüge für Sachleistungen sind in geringem Umfang und nur in angemessenem Verhältnis zum Wert der Sachleistung zulässig.

6

VERBOT DER DISKRIMINIERUNG

Die Diskriminierung von Mitarbeitern aus Gründen des Geschlechts oder der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder der Weltanschauung, des Rassismus, der ethnischen Herkunft, der nationalen oder sozialen Herkunft oder einer Behinderung ist verboten.

7

ORGANISATIONS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Rechte der Beschäftigten, Arbeitsorganisationen zu gründen und ihnen beizutreten, sowie das Recht, Tarifverhandlungen gemäß den nationalen Gesetzen und Bestimmungen sowie den IAO-Übereinkommen zu führen, dürfen nicht eingeschränkt werden.
Beschäftigte dürfen nicht wegen ihres Beitritts zu solchen Praktiken diskriminiert werden.

8

ARBEITSSCHUTZ

Am Arbeitsplatz müssen Bedingungen gewährleistet sein, die den Arbeitsschutzanforderungen entsprechen. Bedingungen am Arbeitsplatz und in den Betriebsräumen, die gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen, sind verboten.
Insbesondere (junge) Heranwachsende sollten keinen gefährlichen, unsicheren oder unhygienischen Bedingungen ausgesetzt werden, die ihre Gesundheit und Entwicklung gefährden.
Die Mitarbeiter sollten regelmäßig Schulungen zum Thema Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz erhalten. Ein Vertreter der Unternehmensleitung sollte als Verantwortlicher für den Arbeitsschutz benannt werden. Ihm obliegt es, die Einhaltung der Arbeitsschutzstandards am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

9

UMWELTSCHUTZ

Die Umwelt muss respektiert werden. Ressourcen sind umweltschonend und nachhaltig zu nutzen. Der Einsatz und die Weiterentwicklung umweltfreundlicher Technologien müssen gefördert werden.
Die Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen für die Abfallentsorgung und den Umgang mit Umgang mit Chemikalien oder anderen gefährlichen Materialien oder Substanzen müssen beachtet werden. Die Mitarbeiter müssen im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Substanzen geschult werden.

10

BETRIEBLICHE UMSETZUNG

Umsetzung und Überwachung der vorgenannten Sozialstandards müssen über eine unternehmensinterne Strategie zur sozialen Verantwortung und ein entsprechendes internes Verfahren erfolgen. Es muss ein internes Verfahren eingerichtet werden, um Verstöße gegen diese Sozialstandards melden zu können; Mitarbeiter, die über dieses Verfahren Bericht erstatten, dürfen dafür nicht diszipliniert oder benachteiligt werden.
Die Geschäftspartner vereinbaren, dass die Umsetzung von Sozialstandards jederzeit überprüft werden kann, entweder durch ActiMeat oder durch einen unabhängig von ActiMeat beauftragten Prüfer oder Auditor.
Jeder Vertragspartner von ActiMeat erklärt sich bereit, diesen Sozialstandard in seinem Unternehmen umzusetzen, ihn auch seinen Geschäftspartnern aufzuerlegen und für dessen Umsetzung zu sorgen.